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> Ihr Urlaub war eine Katastrophe?

> Ihr Flug verspätet o. ausgefallen?

> Routenänderung bei Kreuzfahrt?

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Reisepreisminderung.de hilft Ihnen!

Erfahrungsgemäß lehnen Reiseveranstalter und Fluggesellschaften grundsätzlich die von Ihnen geltend gemachten Ansprüche ab oder versuchen Sie mit scheinbar wohlwollenden Regulierungsangeboten 'abzuspeisen', wenn Sie versuchen, mit der Schilderung Ihres Reiseverlaufs Verständnis für Ihre Situation einzuwerben.

Ein ernsthaftes Interesse an der Wiederherstellung Ihrer 'Kundenzufriedenheit' kann in der Art und Weise der Reaktion von Veranstaltern und Fluggesellschaften in der Regel nicht erkannt werden.

> Wir sind der Anwalt an Ihrer Seite

...wenn es darum geht, für Sie eine angemessene Reisepreisminderung oder eine Entschädigung nach der EU-Fluggastverordnung (250 € / 400 € oder 600 € pro Person) erfolgreich durchzusetzen.

> Die erfolgreiche Reisepreisminderung

...hängt natürlich auch immer von Ihrem konkreten Sachverhalt ab. Auch im Reiserecht sind Minderungsquoten bis 100% des Reisepreises denkbar.

> Unterkunft: Diese Kategorie ist u.a. betroffen, wenn Sie zum Beispiel ein anderes Hotel erhalten haben, die Angaben zur Strandentfernung nicht stimmen, bei Mängeln in der Ausstattung des Zimmers, der Zimmerservice schlecht ist oder Lärm bei Tag und Nacht herrscht.

> Verpflegung: Die Verpflegung fällt vollkommen aus oder ist nicht ausreichend, das Geschirr ist verschmutzt oder die Wartezeiten sind zu lang, dann ist diese Kategorie u.a. betroffen.

> Andere Leistungen: Darunter fallen zum Beispiel Schlechtleistungen wie ein fehlender oder verschmutzter Pool, eine fehlende Kinderbetreuung, fehlende Strandliegen oder der Ausfall von Landausflügen.

> Transport: Verschiebt sich der Abflug oder die Ankunft, fällt die Verpflegung aus oder gibt es keinen Transfer vom Flugplatz zum Hotel, dann ist die Kategorie 'Transport' betroffen.

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> Ansprüche bei:

# Flugverspätung

# Flugausfall

# Abflug zu früh

# Ankunft zu spät

# Nichtmitnahme

Die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Fluggesellschaft erfolgt auf der Grundlage der 'EU-Fluggastverordnung 261/2004'.

 

Hier haben Sie Ausgleichsansprüche in Höhe von 250 €, 400 € oder 600 € je Reiseteilnehmer gegenüber der Fluggesellschaft. Weitere Erstattungsansprüche wie Erfrischungen, Hotelunterbringung, Telefon etc. kommen hinzu.

 

So kann zum Beispiel eine 4-köpfige Familie bei einer 4-stündigen Flugverspätung einen Ausgleichsanspruch von insgesamt 2.400,00 € verlangen.

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> Reiserecht auch bei Kreuzfahrten?

 

JA, auch bei einer Kreuzfahrt ist in der Regel das Reiserecht für die Durchsetzung von Ansprüchen wegen einer Vielzahl von Mängeln anwendbar.

 

So kommen hier besonders Fälle in Betracht, in denen die Reise abgesagt wurde, eine andere Anreise erfolgt, das Schiff ausgetauscht wurde, eine Routenänderung erfolgt ist oder vereinbarte Ausflugspakete nicht durchgeführt werden. Auch der Ausfall bei niedrigem Wasserstand ist davon betroffen.

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> Sie mussten eine Reise stornieren?

 

Sind die nachfolgenden pauschalierten Stornokosten für eine Pauschalreise wirkam?

 

Bis zum 15. vor Reisebeginn: 40%

14. Tag bis 8. Tag vor Reisebeginn: 60%

ab 7. Tag von Reisebeginn: 70% des Reisepreises

am Tag des Reiseantritts oder

bei Nichtantritt der Reise: 90%.

 

Die Zulässigkeit der Höhe von Stornokostenpauschalen in Reiseverträgen ist in der Rechtsprechung höchst umstritten. Viele Reiseveranstalter verwenden Stornopauschalen, die hinsichtlich ihrer Höhe einer gerichtlichen Überprüfung mit der Folge nicht stand halten, dass sie unwirksam sind und die teilweise geltend gemachten Stornokosten von bis zu 100% nicht verlangt werden dürfen.

 

Ob in Ihrem Fall die pauschaliert geltend gemachten Stornokosten wirksam sind , unterliegt immer der Einzelfallprüfung. Die in Ihrem Reisevertrag enthaltenen Regelungen sind dafür maßgeblich und rechtlich zu überprüfen. Eine Pauschalaussage kann nicht getroffen werden, weil jeder Resieveranstalter die Höhe der pauschalierten Rücktrittskosten selbst bestimmt und kalkuliert.

 

Lösung zu den oben genannten Stornopauschalen:

 

Stornopauschalen sind dann unangemessen, wenn sie ihrer Höhe nach die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwertung der Reiseleistung nicht hinreichend berücksichtigt. Der Reiseveranstalter ist dafür darlegungs- und beweisbelastet, dass er die Stornopauschalen unter Beachtung dieser Kriterien berechnet hat, was er im oben genannten Fall nicht gemacht hat. Der Mindestsatz von 40% des Reisepreises bei einer Stornierung fanden die Richter zu hoch (OLG Düsseldorf, Urteil v. 13.11.14, I-6 76/14).

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Kommentare

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  • Kim (Sonntag, 07. März 2021 19:00)

    Bei einer Forderung gegen Kreuzfahrtsafari unbedingt diese Kanzlei beauftragen!

    Meine eigenen Versuche, an mein Geld zu kommen, waren erfolglos. Es waurde ständig behaupet, dass RD Kaiser meine Forderung bezahlen wird. Was sie aber auch nicht gemacht haben. Dann habe ich mich an die Kanzlei Holzhauer gewendet und siehe, erst durch eine Klage beim Gericht kam Bewegung in meinen Fall.

    Ich bin froh, nicht mein ganzes Geld verloren zu haben.

    Danke für den spitzen Support und die tolle Betreuung.

    Liebe Grüße
    Kim

  • Matze (Montag, 27. Juli 2020 15:21)

    kompetente Ersteinschätzung und dann eine erfolgreiche Geltendmachung meiner Ansprüche beim Reiseveranstalter. Sehr zu empfehlen.

  • Nelli (Sonntag, 28. Juni 2020 13:52)

    Schnelle Hilfe bei meiner AIDA Kreuzfahrt.

  • Rüdiger (Montag, 22. Juni 2020 08:17)

    Danke für die schnelle Hilfe bei meine Kreuzfahrt und die schnelle Erstattung meines Reisepreises.

  • Achim W. (Samstag, 15. Februar 2020 12:22)

    Sehr schnelle Hilfe!

  • Melanie P. (Sonntag, 19. Januar 2020 17:21)

    Tolle Unterstützung gegenüber AIDA, sonst hätten wir keinen Cent gesehen. Wir hatten eine Kreuzfahrt im Mittelmeer mit Ausflügen gebucht und haben fast nur Seetage bekommen. So haben wir einen Teile unserer Reisekosten zurück und AIDA wollte uns zunächst mit einem Bordguthaben abspeisen. Danke, Herr Rechtsanwalt Holzhauer, Sie haben ein tolles Service-Team!

  • Malt H. (Sonntag, 10. November 2019 18:51)

    Toller Service. Danke und schönes Wochenende.

  • Maja (Freitag, 27. September 2019 08:39)

    Liebe Kanzlei Holzhauer, ich möchte mich nochmals ganz herzlich für Ihre Unterstützung bedanken. Sie haben mir bei der Durchsetzung meiner Forderung spitze geholfen. Die Kosten für Ihre Erstberatung waren die beste Investition. Ich hätte ansonsten aus Unwissenheit auf mein Geld verzichtet.

  • Jenny H. (Mittwoch, 25. September 2019 21:03)

    Ein Service-Team wie man es sich wünscht. Von Anfang an wird einem der Eindruck vermittelt, hier wird einem geholfen. So war es dann bei uns tatsächlich dann auch. Türkei-Reise gebucht, Hotel mit 5-Sternen. Ein Ort weiter in einer 'Absteige' untergebracht. Das eigentlich gebuchte Hotel war geschlossen, wie zu wenig Reisende gebucht haben. Man wurde zusammengefercht und zu Essen gab es auch nur den letzten Dreck. Wir waren sehr enttäuscht. Über das Service-Team konnten wir eine angemessene Reisepreisminderung geltend machten, nachdem unsere Bemühungen zurückgewiesen wurden. Top Team, Top Anwalt! Herzlichen Dank für die Hilfe!

  • Mike unu Ronja E. (Montag, 10. Juni 2019 16:35)

    Volle Katastrophe unser Urlaub. Hier schnelle und unkomplizierte Antworten auf meine Fragen bekommen. Reiseveranstalter wurde vom Anwalt angeschrieben und hat sofort vernünftiges Angebot gemacht. Haben wir dann akzeptiert. Gute Arbeit vom Anwalt. Danke dafür.

  • Dominik J. (Sonntag, 28. April 2019 12:26)

    Der Reiseveranstalter hatte uns erst versucht mit einem Gutschein abzuspeisen. Mit Hilfe des Service-Team der Kanzlei Holzhauer haben wir dann eine Minderung in Höhe von 500,00 € wegen Baulärm durchsetzen können, sind ca. 30% des Reisepreises. Tolle Arbeit. Danke.

  • Claudia und Rainer (Freitag, 22. März 2019 08:30)

    Der Reiseveranstalter hatte uns erst versucht mit einem Gutschein abzuspeisen. Mit Hilfe des Service-Team der Kanzlei Holzhauer haben wir dann eine Minderung in Höhe von 500,00 € wegen Baulärm durchsetzen können, sind ca. 30% des Reisepreises. Tolle Arbeit. Danke.

  • F.F. (Dienstag, 19. März 2019 16:00)

    Tolles Service-Team, vom Erstkontakt bis zum erfolgreichen Abschluss. Nochmals lieben Dank.

  • Sandra S. (Sonntag, 17. März 2019 19:26)

    DANKE liebes Service-Team! Und ich dachte ich hätte keine Chance gegen die Fluglinie. Mit Euch in Kürze volle Erstattung meiner Foderung von 250 €

  • Familie L.M. aus München (Freitag, 15. März 2019 11:14)

    Tolles Portal, hat mir bei meiner Forderung gegenüber der Fluggesellschaft und dem Reiseveranstalter super geholfen. Klasse Betreuung durch Kanzleiteam und Rechtsanwalt. Habe in kurzer Zeit 2.400,00 € für eine 4-köpfige Familie erstattet bekommen. Herzlichen Dank.

  • Gina R. (Donnerstag, 07. März 2019 08:31)

    Habe über reisepreisminderung.de schnell und unkompliziert vom Reiseveranstalter eine Erstattung erhalten, nachdem ich es zunächst selbst hoffnungslos versucht hatte.

  • Fam. Genter (Samstag, 29. September 2018 14:59)

    Wir haben eine Schifffahrt mit der AIDA in den Orient gemacht. Eine Station wurde während der Reise abgesagt. Wir haben Dank der Unterstützung durch Reisepreisminderung.de eine angemessene Entschädigung erhalten. Sehr professionell.

  • Familie G. (Montag, 30. Juli 2018 09:39)

    Wir haben eine Schifffahrt mit der AIDA in den Orient gemacht. Eine Station wurde während der Reise abgesagt. Wir haben Dank der Unterstützung durch Reisepreisminderung.de eine angemessene Entschädigung erhalten. Sehr professionell.

  • Hanni E. (Freitag, 20. April 2018 08:51)

    Wir haben im Oktober 2016 Probleme mit TUIFly gehabt. Unser Flug wurde abgesagt und keiner hat sich um uns gekümmert. Wir haben dann einen Ersatzflug gebucht und dafür 800,00 € bezahlt. Die TUI hat zwar unser Schreiben beantwortet und gesagt, dass sie keine Erstattung vornehmen. Dann bin ich auf diese Seite gestoßen haben mit dem Team von reisepreisminderung.de Kontakt aufgenommen und jetzt 'kämpfen' wir nicht mehr allein, sondern mit Profis auf Augenhöhe mit der TUI. Es wurde an die TUI geschrieben und der Ablehnung widersprochen. Wir bereiten jetzt die Klage vor. Alleine hätten wir gar nicht gewusst wie man sich gegen so einen großen Konzern wehren soll. Wir haben ein gutes Gefühl, dass wir am Ende gewinnen werden. Bis hierher schon man Dankeschön für die kompetente und freundliche Betreuung.

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> Reiseveranstalter:

Minderung des Reisepreises im Einzelfall bis 100% möglich!

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Schnellübersicht

Reisepreisminderung

> Unterkunft:

> Abweichung vom gebuchten Objekt

> Strandentfernung

> Hotel statt Bungalow, Stockwerk

> Abweichende Art der Zimmer

> Ausstattung des Zimmers

> Verpflegung:

> Eintöniger Speisezettel

> Nicht genügend warme Speisen

> Verdorbene (ungenießbare) Speisen

> Selbstbedienung (statt Kellner)

> Lange Wartezeiten

> Essen in Schichten

> Verschmutzte Tische

> Verschmutztes Geschirr, Besteck

> Andere Leistungen:

> Fehlender o. verschmutzter Pool

> Fehlendes Hallenbad o. Sauna

> Fehlender Tennisplatz o. Mini-Golf

> Fehlende Segel-, Surf-, Tauchschule

> Fehlende Kinderbetreuung

> Unmöglichkeit des Badens im Meer

> Verschmutzter Strand

> Fehlende Strandliegen o. Schirme

> Fehlende Snack- oder Strandbar

> Fehlendes Restaurant/ Supermarkt

> Fehlende Reiseleitung

> Zeitverlust durch Umzug

> Transport:

> Flugverspätung o. Ausfall

> Ausstattungsmängel

> Service - Verpflegung

> Auswechslung des Transportmittels

> Fehlender Transfer vom Flugplatz  zum Hotel und umgekehrt

 

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