Reisepreisminderung.de - Service-Team Tel. (0531) 239 269 10 Wir machen das für Sie!
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Herzlich Willkommen

Ihr Partner im Reiserecht -

Die Kanzlei HOLZHAUER.

'Das Problem ist häufig, dass sich Reiseteilnehmer  der Übermacht und Willkür des  Reiseveranstalters ausgesetzt sehen, wenn Sie mit Ihrer Urlaubsreise Probleme haben. Ihr Regulierungswunsch wird entweder zurückgewiesen oder mann versucht den Kunden mit einfachen Regulierungsangeboten 'abzuspeisen'.

 

Auch bei Flugreisen versuchen sich die Fluggesellschaften mit dem Argument der 'höheren Gewalt' aus der Verantwortung zu stehlen.

 

So geht das nicht! Erst mit anwaltlicher Hilfe lenken Reiseveranstalter und Fluggesellschaften ein und unterbeiten teilweise erst dann ein akzeptabeles Regulierungsangebot.

 

Vertrauen Sie deshalb auf einen Partner an Ihrer Seite, der seit über 17 Jahren im Reise- und Fluggastrecht 'zuhause' ist.'

>WIR< sind für Sie da, wenn es darum geht, bei Ihrem Reiseveranstalter für einen völlig misslungenen Urlaub eine Minderung des Reisepreises geltend zu machen und Ihre Forderung engagiert durchzusetzen.

 

>SIE< profitieren davon, dass wir für unsere Mandanten seit über 17 Jahren bereit sind, uns außergerichtlich und auch gerichtlich mit jedem Reiseveranstalter auseinanderzusetzen.

>Gemeinsam< haben wir die Möglichkeit, Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen und damit Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Die >Reise-Rechts-Kanzlei HOLZHAUER< wurde im Jahre 1999 durch Rechtsanwalt Thomas Holzhauer gegründet, hat in Braunschweig ihren Kanzleisitz und ist für ihre Mandanten bundesweit tätig.

Beratungs- und Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei HOLZHAUER ist das Reise-, Tourismus- und Fluggastrecht in seiner gesamten Bandbreite.

Durch diese konzentrierte Ausrichtung auf das Reise-, Tourismus- und Flugastrecht trägt Rechtsanwalt Holzhauer dafür Sorge, dass ein hohes Maß an Beratungsqualität dem Mandanten, der sich vertrauensvoll an die Kanzlei HOLZHAUER mit der Wahrnehmung und Durchsetzung seiner Ansprüche wendet, zu Gute kommt.

Bereits seit über 17 Jahren konnten eine Vielzahl von Mandanten von diesem Vorteil profitiert.

Unterstützt wird Rechtsanwalt Holzhauer dabei durch sein motiviertes und freundliches Kanzleiteam.

Wir würden uns natürlich freuen,wenn wir auch Sie als > neuen < Mandanten in unserer Kanzlei begrüßen können.

 Kanzlei Holzhauer - Der Anwalt an Ihrer Seite im Reise- und Tourismusrecht:

fachlich kompetent - persönlich engagiert - bundesweit tätig!

Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche gegenüber Reiseveranstalter und Fluggesellschaft -

Das Service-Team von Reisepreisminderung hilft.

Telefon (0531) 239 269 10

Ihr Service-Team:

Tel. (0531) 239 269 10

Direkt per Mail:

> Reiseveranstalter:

Minderung des Reisepreises im Einzelfall bis 100% möglich!

> Fluggsesellschaften:

Entschädigungen von 250 € / 400 € oder 600 € bei Ausfall oder Verspätung!

Schnellübersicht

Reisepreisminderung

> Unterkunft:

> Abweichung vom gebuchten Objekt

> Strandentfernung

> Hotel statt Bungalow, Stockwerk

> Abweichende Art der Zimmer

> Ausstattung des Zimmers

> Verpflegung:

> Eintöniger Speisezettel

> Nicht genügend warme Speisen

> Verdorbene (ungenießbare) Speisen

> Selbstbedienung (statt Kellner)

> Lange Wartezeiten

> Essen in Schichten

> Verschmutzte Tische

> Verschmutztes Geschirr, Besteck

> Andere Leistungen:

> Fehlender o. verschmutzter Pool

> Fehlendes Hallenbad o. Sauna

> Fehlender Tennisplatz o. Mini-Golf

> Fehlende Segel-, Surf-, Tauchschule

> Fehlende Kinderbetreuung

> Unmöglichkeit des Badens im Meer

> Verschmutzter Strand

> Fehlende Strandliegen o. Schirme

> Fehlende Snack- oder Strandbar

> Fehlendes Restaurant/ Supermarkt

> Fehlende Reiseleitung

> Zeitverlust durch Umzug

> Transport:

> Flugverspätung o. Ausfall

> Ausstattungsmängel

> Service - Verpflegung

> Auswechslung des Transportmittels

> Fehlender Transfer vom Flugplatz  zum Hotel und umgekehrt

 

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© www.reisepreisminderung.de - Ein Service der Reise-Rechts-Kanzlei HOLZHAUER, Papenstieg 8, 38100 Braunschweig, Tel. (0531) 239 269-0.